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| gute und weniger gute Geschichten |
| Nachrichten der Fledermaus-Gruppe Rheinfall FMGR 2/2005 |
Nur wenige Stunden, nachdem das letzte FlipFlop 1/2005 in Druck ging, stand ich wieder vor einem Biber, der zwar selber seine Geschichte nicht mehr erzählen konnte - er war schon tot. Aber die Umstände sprechen für sich ... also lassen wir sie sprechen:
Biber - Strassentod
| Am 21. April 2005 um 2230 rief mich eine Frau aus Dachsen an (per Handy, sie war mit Ihrem Moped vor unserem Haus) und berichtet, sie hätte gerade gesehen, wie ein Biber auf der Strasse nach Uhwiesen (Koordinaten 689090 / 280114) überfahren wurde. Ich ging hin, lud die Biber-Leiche ins Auto und schickte sie tags darauf ans FIWI (Zentrum für Fisch- und | ![]() |
| Wildtiermedizin,
Länggass-Str. 122, Postfach 8466, 3001 Bern)
Eine Woche zuvor wurde im Biber-Gelände Uhwiesen massiv gestört (siehe FlipFlop 1/2005). Es wäre also denkbar, dass dieser Biber wegen der Störungen und Eingriffe in seinem vertrauten Lebensraum gestresst war und flüchtete. |
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Und
dann ist da noch die ausstehenden Antwort der Uhwieser Behörde auf die
Frage im letzten FlipFlop (ich füge sie hier an - siehe nächste Seite)
Man strickt allseits goldene Fallschirme ...
Als ich dieses Schreiben der Uhwieser Behörde las, ging mir verschiedenes durch den Kopf, beispielsweise Stichworte wie Mauschelei, Amtsanmassung, Frechheit, sie haben Schiss, primitiv. Um es klar zu machen: Hier stricken - wenn man das Uhwieser Schreiben liest - alle amtlichen Biber-Vertreiber und Biber-Schützer (jene von der kantonalen Jagdverwaltung und jene vom eidgenössischen Biberschutz und / oder BUWAL) an einem Set goldener Fallschirme. Die Amtsstellen haben gemerkt, dass die Uhwieser Behörde - einmal mehr! - gegen die Biber-Schutzbestimmungen verstossen hat. Die Behörde, die solche illegalen Aktionen stoppen und ahnden müsste - die kantonale Jagdverwaltung - hat zu spät und zu wenig deutlich reagiert - wie schon früher! Und das BUWAL, das gemäss Uhwieser Schreiben bei der jüngsten Besprechung mit von der Partie war, hält es auch nicht für nötig, die Biber wirksam zu schützen oder dafür zu sorgen.
Und wie geht unter solchem Umständen das Stricken goldener Fallschirme? So, dass man eine illegale Aktion der Uhwieser Behörde - mit dem klaren Ziel, den Biber zu vertreiben - nun aus heiter hellem Himmel als Pflegeaktion deklariert (auf diese Weise werden die Kritiker der Aktion als dumme Schwätzer hingestellt - vor allem dann, wenn niemand festhält, dass die Aktion von diesen Schwätzern gestoppt wurde ... Niemand auf der Seite der amtlichen Biber-Schützer will Stellung beziehen zur Frage, was passiert wäre, wenn diese Aktion bis zum bitteren Ende - so wie von der Uhwieser Behörde geplant - durchgeführt worden wäre).

Es geht hier also um eine Aktion gegen eine nach eidgenössischer Gesetzgebung geschützte Tierart (Vollzug: Kantonale Jagdverwaltung). Und diese Tierart lebt in einem Gebiet, das mit öffentlichen Geldern - vom BUWAL! - im Rahmen des Europäischen Naturschutzjahrs 1995 renaturiert wurde. Und was ist an der sogenannten Pflegeaktion dran? Fakt ist, dass diese ursprüngliche Verteibungsaktion gestoppt wurde, weil wir Laien eingegriffen haben - natürlich kümmert sich die Uhwieser Behörde nicht darum, wenn jemand aus Dachsen anruft und Lärm macht. Als wir aber die kantonale Jagdverwaltung auf diese Vertreibungsaktion aufmerksam machten, hat diese - heute staune ich deswegen (es war doch eine Pflegeaktion!!!) - die Aktion gestoppt.
Um es hier klar festzuhalten - Ende April 2005 war im Uhwieser Biber-Gebiet der Zustand folgender: Eine Biber-Vertreibungsaktion konnte nicht zu Ende geführt werden, weil wir veranlassten, dass sie gestoppt wurde. Drei Monate später - Mitte Juli 2005 - wurde aus einer abgebrochenen Vertreibungsaktion - ohne dass irgend jemand im Gebiet gearbeitet hätte - eine amtlich anerkannte Pflegemassnahme.
Dumm ist nur, dass der Biber die Sache nicht ganz so sieht (aber es ist wohl zu viel verlangt, wenn man von amtlichen Biber-Schützern fordert, dass sie etwas von Biber-Verhaltensökologie verstehen!): Der Biber hat nämlich sein Aktivitätsgebiet von der Zone, in der diese sogenannten Pflegemassnahmen durchgeführt wurden, in einen Bereich etwas weiter unten am Bach verlegt, zu den beiden “Durchlässen” (sie werden im Schreiben des Uhwieser Gemeinderats genannt) ... und - vielleicht verschlägt es Ihnen jetzt auch den Atem - genau an dieser Stelle (die im Moment, weil noch keine Pseudo-Pflegemassnahme von Pseudo-Biberschützern vorgenommen wurden und daher der Biber noch so viel Deckung hat, dass er sich wohl fühlt) hat die Uhwieser Behörde die Erlaubnis, einzugreifen. Ich wiederhole mich jetzt: Im oberen Bachteil (dem mit öffentlichen Geldern renaturierten Bachteil) wurde diese Aktion durchgeführt, die eigentlich eine Vertreibungsaktion war, jetzt aber als Pflegemassnahme (mit dem Segen der kantonalen Jagdverwaltung und des BUWAL) bezeichnet wird. Der Biber hat diese Aktion offenbar als Vertreibungsaktion empfunden und seine Aktivität weiter bachabwärts verlegt, wo er mehr Deckung hat und wo die Uhwieser Behörde nun weitere Pseudo-Pflegemassnahmen durchführen darf.
Mit diesen Gedanken und Überlegungen setzte ich mich an die Tastatur und schrieb der kantonalen Jagdverwaltung eine Mail, in der ich einige Fragen stellte, unter anderem darum, weil ich einfach nicht glauben kann, dann die Biberschutz-Vollzugsstelle bei solch offenkundig biberfeindlichen Aktionen mitmachen konnte ... und ich habe ja nur einen Brief von der Uhwieser Behörde erhalten, aber die kantonale Jagdverwaltung hat sich in dieser Angelegenheit nicht verlauten lassen. Da ich aber in dieser leidigen Biber-Geschichte im Moment keiner Behörde traue, formulierte ich meine Fragen an die Jagdverwaltung suggestiv. Auf diese Weise ist bei der Fragestellung klar, was ich mir eigentlich als Antwort vorstelle. Wenn nun jemand auf eine suggestiv formulierte Frage nicht antwortet, dann darf man mit gutem Gewissen davon ausgehen, dass er die Frage eigentlich im Sinne des Fragestellers beantworten müsste ... aber aus irgendwelchen Gründen (oft solchen, die einen Bumerang-Effekt haben) nicht antworten will.
Am
Samstag, 23. Juli, zwei Tage nachdem ich das Schreiben aus Uhwiesen erhielt,
schrieb ich folgendes an die zuständige Person in der kantonalen Jagdverwaltung,
mit Kopie an die Jagdverwaltung allgemein und an den Biberschutz Schweiz.
Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich
Jungholzstrasse 6
8090 Zürich
Dachsen, 23. Juli 2005
Sehr geehrter Herr
ich nehme im folgenden Bezug auf das Schreiben des GR Laufen-Uhwiesen vom 20.7.2005 (scanning im Anhang). Ich bin etwas erstaunt über den Ton und die Schlussfolgerungen, zu denen man offenbar gekommen ist bei einer Besprechung zwischen GR Uhwiesen, Ihrem Amt und dem BUWAL (am 19.7.2005).
Wenn der GR Uhwiesen jetzt von Pflegemassnahmen im Biber-Gebiet spricht, dann impliziert das ganz andere Absicht als die Absicht, die am 14. März 2005 hinter der Arbeit des Gemeindearbeiters stand. Damals haben verschiedene Mitarbeiter Ihres Amts die Gemeindebehörde Uhwiesen so unmissverständlich auf dem Umstand hingewiesen, dass Eingriffe wie die getätigten bewilligungspflichtig sind (Sie selbst sagten mir am 16.3.2005, dass sowohl Sie als auch Herr Bieler vom AWEL vor Ort gewesen seinen und die Uhwieser Behörde klar auf die Bewilligungspflicht hingewiesen hätten).
Wenn der GR Uhwiesen heute von "Pflegemassnahmen" schreibt und damit die von uns notfallmässig gestoppte Kahlschlag-Biber-Vertreibungsaktion meint, dann ist das sehr schönfärberisch, grossmundig und entspricht in keiner Weise der Realität.
In die gleiche Richtung weist die Formulierung im Schreiben vom 20.7.2005 "einen GR-Beschluss, Drainagerohre in die Biberdämme einzubauen, gab es nie". Juristisch betrachtet dürfte die Aussage stimmen, denn diese Absicht wurde wohl nie in einem GR-Protokoll festgehalten, aber wir haben uns diese Idee (auf die kein Kenner des Biber-Verhaltens kommen würde, weil sie so unsinnig ist) nicht aus den Fingern gesaugt, sondern sie wurde uns von verschiedenen Uhwieser Amtspersonen mitgeteilt.
Bemerkenswert am Schreiben der GR Uhwiesen vom 20.7.2005 ist, dass die Fachpersonen, die an der Besprechung vom Vortag dabeigewesen sind, weder namentlich genannt werden noch auf dem Verteiler des Schreibens aufgeführt sind. Das lässt doch Zweifel aufkommen an der Interpretation der Beschlussfassung anlässlich dieser Besprechung. Ich möchte daher von Ihnen wissen
- Wer nahm als Vertreter der kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltung und wer als Vertreter des BUWAL an der Besprechung vom 19. Juli 2005 in Uhwiesen teil?
- Erinnere ich mich richtig, dass die Uhwieser Behörde schon früher Massnahmen im Biber-Raum unternahm, die dann von Ihrer Amtsstelle gestoppt wurden? Und ist meine Erinnerung korrekt, dass damals die fehlbare Behörde nicht gestraft wurde?
- Welche Amtsstelle ist zuständig für Pflegemassnahmen in Räumen mit Fliessgewässern und mit bekannten Biber-Beständen?
- Nach welchen Kriterien werden Pflegemassnahmen ist Räumen durchgeführt, in denen Biber leben?
- Kann jedermann, auch Personen, die offensichtlich nicht die geringste Ahnung von Biber-Biologie haben, in Räumen, in denen nach eidgenössischem Gesetz geschützte Biber leben, Eingriffe / Veränderungen vornehmen?
- Nach welchen Kriterien werden Bewilligungen erteilt, so dass Kommunalbehörden Eingriffe in Biber-Räumen vornehmen können?
- Ist die Formulierung "am 14.3.2005 veranlasste der GR Uhwiesen die illegale Entfernung von Ufervegetation im Lebensraum von Biber beim Uhwieser Weiher" richtig oder falsch?
- Ich nehme an, dass Ihnen bekannt ist, dass ich am 21.4.2005 (d.h. eine Woche, nachdem wir die Biber-Vertreib-Aktion des GR Uhwiesen gestoppt haben) einen soeben auf der Uhwieserstrasse, vielleicht 300 m Luftlinie vom fraglichen Biber-Gebiet entfernt, totgefahrenen Biber aufgelesen und zur Sektion an die Uni Bern geschickt habe. Teilen Sie meine Meinung, dass es durchaus möglich wäre, dass dieser Biber sich durch die Aktionen, veranlasst 7 Tage zuvor vom GR Uhwiesen, gestört fühlte und - gestresst - wegwanderte und dabei ein Strassenverkehrsopfer wurde?
- Im Schreiben des GR Uhwiesen vom 20.7.2005 werden Materialauffüllung "vor und in den beiden Durchlässen" erwähnt. Nicht erwähnt wird, dass die Biber ihre Aktivitätsorte zu diesen Durchlässen verlegten, NACHDEM am 14.3.2005 im Biber-Gebiet im Auftrag des GR Uhwiesen massiv eingegriffen wurde und nach unserer Intervention diese Eingriffe gestoppt wurden. Sind Sie mit mir einig, dass die Verlegung der Biber-Aktivität in diesen Bereich zwischen den Durchlässen darauf zurückzuführen ist, dass im angestammten Biber-Aktivitätsgebiet die natürliche Deckung am 14.3.2005 weitgehend entfernt wurde? Kann man unter Berücksichtigung dieses Punktes von "biber-konformer Pflegemassnahme" sprechen?
- War nun die Aktion am 14. März 2005 nun eine Pflegeaktion, oder eine Biber-Vertreib-Aktion?
- Als Steuerzahler würde ich es schätzen, wenn die Behörden haushälterisch mit Steuergeldern umgingen. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass eine Besprechung wie jene am 19.7.2005, bei der offenbar nur Amtspersonen aus Uhwiesen, der Kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltung und dem BUWAL (aber keine Personen, die Kenntnisse haben von Biber-Biologie im allgemeinen UND dem Verhalten der Biber in der Region im Speziellen) teilnahmen, eine Zeit- und Geldverschwendung ist, in Anbetracht der offenen, bis jetzt unbeantworteten Fragen, die ich Ihnen in dieser e-mail zuschicke. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass man noch mehr Zeit und Geld gespart hätte, wenn der GR Uhwiesen die Biber einfach in Ruhe gelassen hätte (oder bei sich aufdrängenden Massnahmen die dafür zuständigen Amtsstellen zum Handeln aufgefordert hätte).
- Sind Sie überzeugt davon, dass der Biber in Uhwiesen umfassend, so wie vom Gesetzgeber vorgesehen, geschützt ist? Haben an der Besprechung vom 19. Juli 2005 die Gesprächsteilnehmer aus Uhwiesen sich dahingehend geäussert, dass sie den Biber-Schutz respektieren?
Mit Interesse erwarte ich Ihre Antwort und grüsse freundlich
Rieger
Kopie an
Biberschutz Schweiz, Claudine Winter
Die Reaktionen auf diese Mail waren symptomatisch:
- Am Montag, 25. Juli, rief der Direktor der kantonalen Jagdverwaltung an, nahm Bezug auf diese Mail und fragte zuerst, in welcher Eigenschaft ich mich zur Sache äussere. Er meinte auch, der Ton in dieser Mail sei schon sehr hart. Als er dann merkte, dass ich mich von solchen Bemerkungen nicht einschüchtern liess, sondern die Fakten und Argumente auf meiner Seite hatte, äusserte er sich dahingehend, dass er von seinem Mitarbeiter Peter Spörri gehört habe, dass dieser sich über das Vorgehen der Gemeinde Uhwiesen wiederholt beklagt hätte, was zur Replik meinerseits führte. Ich antwortete in folgendem Sinn: Schön, dass Ihr Amt anerkennt, dass die Uhweiser Behörde wiederholt gegen den Biberschutz verstossen hat. Es ist aber Ihr Amt, das in dieser Angelegenheit den Schutz vollzieht und auch die Uhwieser Behörde bestrafen kann. Wenn Ihr Amt das nicht macht, dann ist Ihr Amt entscheidend dafür verantwortlich, dass die Situation “Biber in Uhwiesen” nicht nachhaltig geklärt wird ... und damit müssen Sie / Ihr Amt - und andere - sich immer wieder mit einem Problem “Biber in Uhwiesen”, resp. “Anti-Biber-Behörde in Uhwiesen” auseinander setzen - das braucht Arbeitsstunden, und diese haben ihren Preis. Ergo - wenn Ihr Amt endlich einmal klar und eindeutig entscheiden würde, und zwar gemäss Gesetz, das eigentlich für alle - auch für die Uhwieser Behörde - gilt, dann wäre das mit Sicherheit preiswerter als es im Moment ist.
Der Chef der kantonalen Jagdverwaltung hatte wohl daraufhin keine Argumente mehr, er meinte, sein Mitarbeiter sei jetzt in den Ferien und würde sich nach seiner Rückkehr melden. Das ist bis jetzt nicht geschehen. Ich gebe Ihnen daher an dieser Stelle einige Antworten auf die in der Mail gestellten Fragen (eben nach dieser Logik der suggestiven Fragestellung):
- Ja, die Uhwieser Behörde hat schon früher Massnahmen im Biber-Raum unternommen, die von der kantonalen Jagdverwaltung gestoppt, aber nicht bestraft wurden.
- Die kantonale Jagdverwaltung und das AWEL sind zuständig für Pflegemassnahmen in Räumen mit Fliessgewässern und mit bekannten Biber-Beständen.
- Pflegemassnahmen-Kriterien: ???
- Nur anerkannte Fachpersonen, die eine Ahnung von Biber-Biologie haben, dürfen in Räumen, in denen nach eidgenössischem Gesetz geschützte Biber leben, Eingriffe / Veränderungen vornehmen.
- Die Formulierung "am 14.3.2005 veranlasste der GR Uhwiesen die illegale Entfernung von Ufervegetation im Lebensraum von Biber beim Uhwieser Weiher" ist richtig?
- Es ist durchaus möglich, dass der Biber, der eine Woche nach der Biber-Vertreib-Aktion des GR Uhwiesen 300 m Luftlinie vom fraglichen Biber-Gebiet entfernt totgefahrenen wurde, sich durch die Aktionen der Uhwieser Behörde gestört fühlte und - gestresst - wegwanderte und dabei ein Strassenverkehrsopfer wurde.
- Die Verlegung der Biber-Aktivität in den Bereich zwischen den Durchlässen ist darauf zurückzuführen, dass im angestammten Biber-Aktivitätsgebiet die natürliche Deckung am 14.3.2005 weitgehend entfernt wurde. Unter Berücksichtigung dieses Punktes kann man nicht von "biber-konformer Pflegemassnahme" sprechen.
- Die Aktion der Uhwieser Behörde am 14. März 2005 war keine Pflegeaktion, sondern eine Biber-Vertreib-Aktion.
- Man hätte sicher Zeit und Geld gespart, wenn der GR Uhwiesen die
Biber einfach in Ruhe gelassen hätte (oder bei sich aufdrängenden Massnahmen
die dafür zuständigen Amtsstellen zum Handeln aufgefordert hätte).