7.9.2005

Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich
 

Sehr geehrter Herr Philipp

ich erlaube mir, Sie daran zu erinnern, dass Sie mir versprochen haben, Ihr Mitarbeiter würde meine Fragen zu den Biber-Problemen in Uhwiesen beantworten, wenn er aus den Ferien zurückgekehrt ist. Dies ist bis heute nicht geschehen, obwohl Ihr Mitarbeiter seit mehr als 2 Wochen wieder an der Arbeit ist (gemäss Ihren Auskünften am Telephon im Juli 2005).

Inzwischen hat sich eine meiner Fragen von selbst beantwortet. Ich wollte wissen, ob die Kantonale Fischerei- und Jagdverwaltung (zuständig für den Biber-Schutz im Kanton Zürich) der Ansicht ist, nach den bisherigen Massnahmen seien die Biber in Uhwiesen genügend geschützt. Die Antwort ist: Offenbar nicht, denn in der zweiten Hälfte August 2005 wurde ein Biber im Uhwieser Weier erschossen aufgefunden. Aus diesem Fakt folgen nun neue Fragen:
- Was gedenkt Ihr Amt, zuständig für den Schutz des Bibers, zu unternehmen, damit ähnliche Ereignisse nicht mehr eintreten?
- Wie stellen Sie sich zur Überlegung: Die FJV hat bisher bei Gesetzesübertretungen bezüglich Biber-Schutz in Uhwiesen nicht nur weggesehen, sondern jenen, die sich strafbar gemacht haben noch geholfen beim Stricken des goldenen Fallschirms. Ist es unter diesen Umständen verständlich, wenn Biber-Gegner in Uhwiesen davon überzeugt sind, dass jede Aktion gegen diese ungeliebte Tierart (Gesetz hin oder her) von den Kommunalbehörden unterstützt und den Kantonalbehörden toleriert werden?
- Sind Sie mit mir der Meinung, dass darum in Uhwiesen mit weiteren illegalen Aktionen gegen den geschützten Biber zu rechnen ist?
- Ist Ihr Amt willens, solche illegalen Aktionen zu unterbinden und, wenn sie dennoch stattfinden, so zu bestrafen, dass die Signalwirkung deutlich ist an mögliche Nachahmer?

Als Kenner der Biber-Verhältnisse in der Region Rheinfall bitte ich Sie, mir die Daten des Mitte August 2005 im Uhwieser Weiher gewilderten Bibers mitzuteilen, insbesondere Alter, Geschlecht und Fitness-Zustand.

Mit Interesse erwarte ich Ihre Antwort (bitte nicht telephonisch, sondern schriftlich, e-mail, Fax oder Papier-Post).

Freundliche Grüsse
 

Ingo Rieger
 

siehe auch www.adikom.ch/biber/uhwiesen